VARIANTE 1: Grundsteueranhebung A & B 150% + fünf Messanlagen


Maßnahmen:

  • 5 zusätzliche Geschwindigkeitsmessanlagen (Blitzer)
  • Anhebung der Grundsteuer A & B um 150%


Erläuterung:

Es wird keine Möglichkeit mehr gesehen, auf der Kostenseite von Landkreis und Samtgemeinden nennenswerte Einsparungen zu erzielen. Das bedeutet, dass das Schließen der Finanzlücke durch Einnahmeverbesserungen erzielt werden muss. Zu diesem Zwecke scheint die Aufstellung von 5 weiteren Geschwindigkeitsmessanlagen unstrittig zu sein (hierin liegt dann allerdings ein Systemwandel! Die bisherigen Einrichtungen können alle auch verkehrsbedingt — Unfallschwerpunkte — begründet werden. Die Ausweitung dieser Einrichtungen würde nun schwerpunktmäßig der Einnahmebeschaffung dienen). Je „Blitzer" kann eine Jahreseinnahme von 120.000 Euro angenommen werden. Das bedeutet bei 5 Anlagen eine Einnahmeverbesserung von 600.000 Euro. Damit bleibt eine Deckungslücke von 3 Mio. Euro. Diese wäre durch Steuereinnahmen/Steuererhöhungen zu schließen. Da der Gewerbestandort Lüchow¬-Dannenberg bereits schwierig genug einzuschätzen ist, scheidet die Gewerbesteuer bei dieser Betrachtung aus. Es verbleibt eine entsprechende Anhebung von Grundsteuer A & B.

Die Anhebung der Grundsteuer A & B um 10 %-Punkte bedeutet in Summa kreisweit eine Einnahmeverbesserung von 193.336 Euro. Um die notwendige Einnahmeverbesserung von 3 Mio. Euro zu erreichen, wäre demnach eine Anhebung der Grundsteuer A & B um 150 %-Punkte kreisweit notwendig. Die wohl notwendige Staffelung in den Samtgemeinden entsprechend deren unterschiedlicher Verschuldungsgrade ist dabei noch nicht berücksichtigt!



Zu dieser Variante muss angemerkt werden, dass derzeit die Stadt Hitzacker den höchsten Hebesatz mit 460 v.H. anwendet. Dort wäre eine Steigerung auf 610 v.H. durchzuführen nach der obengenannten Betrachtung. Selbst wenn eine derartige Variante einvernehmlich im gesamten Landkreis von allen Kommunen getragen würde, kam in einem Spitzengespräch mit den Kommunalen Spitzenverbänden (die im Lenkungsgremium zum Zukunftsvertrag vertreten sind) in Hannover am 09.01.2012 der Hinweis, dass eine Zustimmung zu einer derartigen Lösung ungewiss sei. Die Bedenken wurden damit begründet, dass in diesem Falle die strukturschwächste Region Niedersachsens zur Eigenrettung die höchsten Realsteuerhebesätze in Niedersachsen (weit über dem Landesdurchschnitt) anböte, was möglicherweise nicht mehr mit der Landesverfassung vereinbar wäre.

Lesen Sie dazu auch folgenden Beitrag: Ausblick - oder: Lüchow-Dannenberg, das schwarze Schaf in der kommunalen Familie Niedersachsens?


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